Empfehlen – DIE Regeln

Ich persönlich mag Regeln und Vorschriften wenig bis gar nicht und ich erachte Vernunft und gegenseitigen Respekt als wesentlich wichtiger als Gesetze und Regeln. Ich gehe prinzipiell davon aus, dass jeder Mensch weiß, was richtig und was falsch ist und in Grenzsituationen sollte zwischenmenschlich eine Lösung für Probleme gefunden werden. Grundsätzlich nehme ich auch nur Menschen in mein Empfehlen-Programm, die diese Ideale teilen. Soweit die Theorie.

Darüber hinaus stelle ich mir die Zusammenarbeit wie folgt vor:

  1. Ich, Tom Scharlock, verpflichte mich im Empfehlen-Programm, die in der Auswertung angezeigten Vergütungen auf Wunsch der Partner auszuzahlen. Die prozentualen Anteile sind in der Regel für die ersten 30 generierten Bestellungen 10% und darüber hinaus 15%. Individuelle Vereinbarungen sind möglich.
  2. Ich, Tom Scharlock, werde die verwendete Technik nach besten Wissen und Gewissen bereitstellen, warten und für Funktionalität sorgen. Auf Wunsch werde ich Transparenz herstellen, in dem ich über Details der technischen Grundlagen Auskunft geben.
  3. Jeder Teilnehmer meines Empfehlen-Programms stellt die bereitgestellten Werbemittel, Links und QR-Codes ausschließlich im Rahmen von persönlichen Empfehlungen bereit und klärt in seinem Ermessen darüber auf, dass er dafür vergütet wird.
  4. Im Gegensatz zu einem üblichen Affiliate-Partnerprogramm setze ich voraus, dass eine persönliche Empfehlung nur dann erfolgt, wenn der Teilnehmer guten Gewissens eine persönliche Empfehlung auch dann aussprechen würde, wenn er nicht vergütet werden würde.
  5. Im Rahmen von gruppenbezogenen menschenverachtenden Kampagnen, Website und Social Media Profilen ist die Nutzung und Verbreitung der Werbemittel, Links und QR-Codes gänzlich ausgeschlossen und wird juristisch aufgearbeitet.
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich keinen potenziellen Käufer zum Kauf zu drängen oder mit bestimmten Methoden das Ziel der Werbung und Werbemittel zu verschleiern.
  7. Beide Parteien (Teilnehmer, Tom Scharlock) verpflichten sich an die guten Sitten zu halten und im gegenseitigen Respekt zu handeln.
Tom Scharlock, 01.07.2024

Für alle, die Paragrafen brauchen:

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Integration und Darstellung der Website itbuch.de auf der Website und unter der Domain und Social Media-Profile des Teilnehmers zum Zweck der Bewerbung der Produkte / Dienstleistungen der Website itbuch.de.

(2) Die Integration des Empfehlungsprogramms erfolgt über bereitgestellte Werbemitteln, Links und QR-Codes. Diese die Website itbuch.de dem Teilnehmer entsprechend zur Verfügung. Diese Werbemittel werden häufig in den Quelltext der Website/Social Media-Profils des Teilnehmers aufgenommen und ermöglicht so die Darstellung der Website und Social Media Profile im vordefinierten Format.

§ 2 Vergütung

(1) Der Teilnehmer hat einen Provisionsanspruch für jeden von ihm an die Website itbuch.de weitergeleiteten Kunden, sobald dieser durch Abschluss eines entgeltlichen Geschäftes mit einem Vertragspartner (Anbieter) des Teilnehmers einen eigenen Provisionsanspruch der Website itbuch.de auslöst (pay-per-sale).

(2) Der Provisionsanspruch erstreckt sich auch auf Folgegeschäfte des Kunden der in (1) bezeichneten Art, die diese zu einem späteren Zeitpunkt mit Anbietern Teilnehmer abschließt. Dies gilt jedoch nur für provisionspflichtige Geschäfte, welche innerhalb eines Jahres nach dem Erstgeschäft abgeschlossen wurden.

(3) Die Höhe der Provision des Teilnehmers innerhalb einer Abrechnungsperiode wird aus der Gesamtprovision errechnet, die dieser gemäß sämtlicher im jeweiligen Abrechnungszeitraum abgeschlossenen Geschäfte der Kunden der Website itbuch.de ausgezahlt bekommen hat. Die Provision des Teilnehmers entspricht dabei 10% des Anteils an den auf der Website itbuch.de abgeschlossenen und vermittelten Käufe.

(4) Die Abrechnung erfolg immer auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers. Der jeweilige Provisionsanspruch des Teilnehmers wird erst unmittelbar nach Erstellung einer Abrechnung durch die Website itbuch.de zur Auszahlung fällig.

(5) Die Website itbuch.de erstellt regelmäßig Abrechnungen für den Teilnehmer. Diese müssen mindestens die in (3) bezeichneten Berechnungsfaktoren und gegebenenfalls weitere Informationen enthalten, soweit diese erforderlich sind, um den Provisionsanspruch des Teilnehmers und dessen Berechnung leicht nachvollziehbar darzulegen.

Die Abrechnungen sind in der Regel innerhalb von 2 Wochen an den Teilnehmer zu übermitteln. Davon abweichend darf die Abrechnung später erfolgen, soweit der Website itbuch.de die zur Abrechnung benötigten Daten bislang nicht vorliegen.

(6) Zusätzlich zu diesen Abrechnungen erstellt und übermittelt die Website itbuch.de monatliche Berichte (reportings) an den Teilnehmer über die Anzahl der von diesem i.S.v. (1) vermittelten, provisionspflichtigen Geschäfte

§ 3 Ergänzende Pflichten des Merchant

(1) Der Merchant bemüht sich, die Werbemittel während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages abrufbar zu halten. Im Falle von Störungen wird der Teilnehmer von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

§ 4 Ergänzende Pflichten des Affiliates

(1) Der Teilnehmer garantiert, dass durch die Darstellung der Werbemittel auf dessen Website und die diesbezüglich entfalteten Werbetätigkeiten insgesamt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und auf Basis allgemengültiger guter Sitten erfolgt.

(4) Die Werbemittel, Links und QR-Codes der Website itbuch.de und deren Quelltexte dürfen nicht ohne dessen vorherige Zustimmung optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet oder in sonstiger Weise genutzt werden, soweit diese Nutzung über die in diesem Vertrag eingeräumten Rechte hinausgeht.

§ 5 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Parteien haften für Vorsatz, Arglist und grobe Fahrlässigkeit, sowie im Fall von Personenschäden unbeschränkt.

§ 6 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Beide Parteien sind jederzeit berechtigt, die Partnerschaft ohne Angabe von Gründen zu beenden.

§ 7 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Auf den vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

§ 8 Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart werden.

Arnstadt, den 01.07.2024 Tom Scharlock